* Nach § 12i Abs. 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) müssen aktuell für den zur Produktion von grünem Wasserstoff bezogenen Strom Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien entwertet werden. Perspektivisch sollen die Anforderungen der Bundesregierung an grünen Wasserstoff an die Anforderungen der Europäischen Union angepasst werden.
Stellenanzeigen Energiewirtschaft