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Ein Großteil der Arbeit der EFSA erfolgt auf Ersuchen um wissenschaftliche Beratung durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten.
Daneben führen wir wissenschaftliche Arbeiten auch auf eigene Initiative durch. Dies wird als „Self-Tasking“ bezeichnet.
Die EFSA folgt einer Reihe von Grundsätzen und Verfahren, welche die Exzellenz ihrer Arbeit gewährleisten sollen. Diese umfassen :
Darüber hinaus ist die Behörde an Rechtsvorschriften der Europäischen Union gebunden, die beispielsweise den öffentlichen Zugang zu Dokumenten regeln.
Die EFSA ist eine Behörde der Europäischen Union